Personaleinsatz

Personaleinsatz

Personaleinsatz

Freigabe neuer Personale

Sollen im Rahmen eines Vertrages Personale von Nachauftragnehmern zum Einsatz kommen, müssen diese zunächst per Eingangscheck überprüft werden. Vom Unternehmer sind deshalb abhängig von der Funktion des Mitarbeiters die nachstehenden Formblätter ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den Nachweisen an das Büro des Eisenbahnbetriebsleiters zu senden:

FB U3-02-12 Eingangscheck ZB für Tf

FB U3-02-13 Eingangscheck MA-Ausweis für Wagenmeister

FB U3-02-14 Eingangscheck MA-Ausweis für Zf_Rb Bau

Neben dieser Dokumentenprüfung erfolgt vor dem Einsatz eines Tf, Zf/Rb Bau oder Wagenmeisters die Kompetenzfeststellung durch:

  • ein Feststellungsgespräch,
  • eine schriftlichen Prüfung oder
  • eine direkte Überwachung am Arbeitsplatz bei Ersteinsatz.

Die direkte Überwachung kann nur genutzt werden, wenn bereits eine Tätigkeit bei einem Nachauftragnehmer für DB Fahrwegdienste erfolgt ist.

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Fortbildung

Die jährliche Fortbildung besteht aus den Themen Eisenbahnbetrieb sowie Fahrzeug- und Bremstechnik. Das Thema Eisenbahnbetrieb ist immer in der zweiten Jahreshälfte durchzuführen und bis zum Fahrplanwechsel im Monat Dezember abzuschließen. Ohne Fortbildungsunterricht Betrieb erlischt die Einsatzerlaubnis des Mitarbeiters mit dem letzten Tag des alten Jahresfahrplans. Diese Vorgehensweise berücksichtigt die Regelwerksänderungen zum Fahrplanwechsel. Die jährlichen Themen für Nachauftragnehmer sind:

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Betriebskontrollen

Die direkte Überwachung, auch Betriebskontrolle genannt, ist für jeden Mitarbeiter im Bahnbetrieb jährlich mindestens einmal nachzuweisen. Sie findet am Arbeitsplatz des Mitarbeiters bei der Ausübung seiner Tätigkeit statt. Alternativ hat sich für Triebfahrzeugführer die Überwachungsfahrt am Fahrsimulator mit der Bewältigung betrieblich anspruchsvoller Situationen als guter Nachweis etabliert.

Betriebskontrollen werden in der Regel von damit besonders beauftragten Mitarbeitern der DB Fahrwegdienste durchgeführt und protokolliert. Die Überwachungsprotokolle enthalten Themen für Lehrgespräche, die jährlich wechseln.

Für das Überwachungsjahr 2024:

Insbesondere bei relativ selten eingesetzten Mitarbeitern anderer Unternehmen unter der Sicherheitsverantwortung der DB Fahrwegdienste können auch Betriebskontrollen Dritter anerkannt werden. Die Grundlage liefert die Rechtsprechung des VG Köln:

„Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen hat die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten seines für sicherheitsrelevante Aufgaben eingesetzten Personals selbst zu ermitteln, kann sich dabei aber auch eines Erfüllungsgehilfen bedienen und sich Überprüfungen Dritter zu Eigen machen, soweit es diese selbst ausreichend überprüft.“

Für die Überprüfung Dritter nutzen wir das Formblatt FB U3-02-09 Nachweis Überwachungskompetenzen. Der Nachweis besteht aus der Freigabe der Personen, die Mitarbeiter überwachen dürfen, sowie aus der Anerkennung des Überwachungsprotokolls.

Es werden nur Überwachungsnachweise anerkannt, die diese Anforderungen erfüllen. Nachweise der Fahrten am Simulator müssen als Überwachungsfahrt ersichtlich sein und die betrieblichen Situationen sowie das Verhalten des Triebfahrzeugführers dokumentieren.

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Orts- und Streckenkenntnisse

Für den Erwerb und Erhalt der Orts- und Streckenkenntnisse gelten die Regeln der VDV-Schrift 755. Für Zf/RbBau sind in der AA U3-03-01 Aufgaben des ZfRbBau Festlegungen getroffen.

Die Überwachung der Streckenkenntnis übernimmt der Mitarbeiter anhand eines geeigneten Formblattes, beispielsweise FB P4-01-05 Selbstüberwachung Orts- und Streckenkenntnis sowie Fahrpraxis.

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Arbeitsschutz

Durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wurde die DGUV-Information 214-089 „Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb“ neu erstellt und zum 01.05.2021 herausgegeben. Sie wendet sich an alle Versicherte, die als Mitarbeitende im Eisenbahnbetrieb tätig sind.

Durch die Umsetzung der enthaltenen Sicherheitsmaßnahmen können Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden.

Die DGUV-I 214-089 kann auf der Seite der DGUV heruntergeladen werden:

DGUV-I 214-089

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Datenschutz

Unternehmer, die Mitarbeiterdaten weitergeben, müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein. DB Fahrwegdienste unterstützt dabei und veröffentlicht hier ein Muster einer Datenübermittlungsvereinbarung, deren Abschluss ausdrücklich empfohlen wird.

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