Allgemeines

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Aktuelles/Neuigkeiten

Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen

Grundsätzlich können aus der Sichtweise des Eisenbahnbetriebes zwei Formen der Zusammenarbeit unterschieden werden. Das Unterscheidungskriterium besteht in der Zuteilung der Trasse für eine Zugfahrt und die damit zusammenhängenden Rangierfahrten. Ist DB Fahrwegdienste Trasseninhaberin, übernimmt sie die Sicherheitsverantwortung und gibt die Regeln dem Nachauftragnehmer vor. Erhält ein anderes Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in Kooperation die Trasse, so steht dieses in der Verantwortung und bestimmt die Regeln.

Diese Webseite soll die notwendigen Informationen für den Fall bereitstellen, dass die Sicherheitsverantwortung bei DB Fahrwegdienste liegt.

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Grundsätze der Zusammenarbeit

Der Trasseninhaber trägt die Verantwortung für die eingesetzten Personale, Fahrzeuge und die Betriebsregeln. Neben den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen wurde durch die Rechtsprechung detaillierter ausgeführt, wie tief die Maßnahmen des verantwortlichen EVU greifen müssen:

Verantwortlich für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen:

  • VG Köln, Beschluss 18 K 2838/09 vom 26.08.2011

Überwachung des in diesem Zusammenhang eingesetzten Personals Dritter:

  • VG Köln, Urteil 18 K 6935/14, 5. Leitsatz vom 28.08.2015

Entsprechende Regeln finden sich in unserem Sicherheitsmanagementsystem.

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Pflichten der Nachauftragnehmer

Kommen Mitarbeiter eines anderen Unternehmens zum Einsatz, so werden dem Unternehmer und den Mitarbeitern Pflichten übertragen.

Die Pflichten des Unternehmers sind Bestandteil der Nachauftragnehmererklärung.

Triebfahrzeugführer benötigen eine Zusatzbescheinigung und andere Mitarbeiter im Bahnbetrieb (Wagenmeister, Zugführer, Rangierbegleiter) einen Mitarbeiterausweis. Die Pflichtenübertragung erfolgt mit Aushändigung der Dokumente. Die Mitarbeiter quittieren diese im FB P4-06-02 Belehrungsblatt Zusatzbescheinigung bzw. FB U3-11-02 Belehrungsblatt MA-Ausweis.

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Regelmäßiger Fortbildungsunterricht für Nachauftragnehmer

Die Schulung der Nachauftragnehmer zum Sicherheitsmanagementsystem der DB Fahrwegdienste GmbH erfolgt jährlich. Dazu werden drei Schulungstermine Ende 3. / Anfang 4. Quartal angeboten. Die Teilnahme an einem der drei Termine ist verpflichtend.

Ziele des Fortbildungsunterrichtes sind:

  • Kennenlernen wichtiger Neuerungen im Regelwerk
  • Auswertung von Ereignissen im Eisenbahnbetrieb
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen DB Fahrwegdienste GmbH und den Nachauftragnehmern
  • Austausch zu aktuellen Herausforderungen

RFU_SMS_DB_Fahrwegdienste_GmbH_2023


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