Der Trasseninhaber trägt die Verantwortung für die eingesetzten Personale, Fahrzeuge und die Betriebsregeln. Neben den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen wurde durch die Rechtsprechung detaillierter ausgeführt, wie tief die Maßnahmen des verantwortlichen EVU greifen müssen:
Verantwortlich für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen:
- VG Köln, Beschluss 18 K 2838/09 vom 26.08.2011
Überwachung des in diesem Zusammenhang eingesetzten Personals Dritter:
- VG Köln, Urteil 18 K 6935/14, 5. Leitsatz vom 28.08.2015
Entsprechende Regeln finden sich in unserem Sicherheitsmanagementsystem.
Ende des Expander-Inhaltes